Die Entwicklung der syrischen Rechtsordnung – Geschichtlicher Hintergrund

Die Entwicklung der syrischen Rechtsordnung – Geschichtlicher Hintergrund

Allgemeine Informationen

Syrien ist ein multiethnischer und multireligiöser Staat. Die Bevölkerung ist mehrheitlich arabisch, hinzu kommen ethnische Minderheiten der Kurden, Armenier und Tscherkessen sowie Geflüchtete aus dem Irak und Palästina. Neben der Amtssprache Arabisch wird Kurdisch, Armenisch, Aramäisch und Tscherkessisch gesprochen. Etwa 87 Prozent der Menschen sind Muslime, davon 74 Prozent Sunniten. Aleviten, Ismailiten und Schiiten stellen zusammen 13 Prozent der Bevölkerung, während Christen 10 und Drusen 3 Prozent ausmachen. Es leben vereinzelt Juden in Damaskus und Aleppo. Zu Beginn des Krieges im Jahr 2012 lag die Bevölkerungszahl bei ungefähr 22 Millionen Menschen, von denen mittlerweile mehr als 6,5 Millionen ihre Heimat verlassen haben.

Bürgerkrieg seit 2011

Die im Frühjahr 2011 veranstalteten Demonstrationen gegen soziale Ungleichheit und Menschenrechtsverletzungen mündeten Mitte 2012 in gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Oppositionellen und der Regierung. Die politische und militärische Kontrolle des Assad-Regimes hat seitdem in Teilen Syriens in wechselhaftem Maße ab- und wieder zugenommen. Unterschiedliche lokale Oppositionsgruppen, die von diversen Rebellengruppen militärisch unterstützt werden, sowie mehrheitlich kurdische Bündnisse und der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) nahmen zeitweise zentrale Gebiete ein. Die genauen Grenzverläufe verschoben sich unter den anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen, auch wenn bestimmte Hochburgen einzelner Akteure ausgemacht werden konnten.

Das Besondere am syrischen Fall ist, dass diese konkurrierenden Wirkungseinheiten sich nicht nur militärisch gegenüberstehen, sondern sich auch die Hoheit über das Recht streitig machen. Formell ist Syrien weiterhin ein Gesamtstaat mit einheitlicher Rechtsordnung, über den das Assad-Regime die Rechtshoheit beansprucht. Insofern besteht die Gesetzeslage von vor 2011 auch weiterhin fort. Gleichwohl haben sowohl die Kurden als auch die Machthaber des IS neues Recht geschaffen und zum Teil das staatliche Recht für außer Kraft gesetzt erklärt. Weniger aktiv sind dabei die oppositionellen Gruppen, wobei auch sie eigene strukturelle Organisationsformen errichtet haben und in ihren Gebieten die Rechtspflege kontrollieren.

Ob von einer landesweiten Anwendung des staatlichen syrischen Rechts ausgegangen werden kann, muss daher immer wieder neu bewertet werden.

Unabhängigkeit

Nach seiner Unabhängigkeit rezipierte der neue syrische Staat weitgehend das französische Recht und schuf zumindest formal Institutionen zur Teilung und Kontrolle der Gewalten. Das politische Geschehen wurde seitdem von der stärksten Kraft im Parlament, der Baath-Partei, dominiert. Ihr Vorsitzender und Präsident des Landes ist seit 2000 Baschar al-Assad, der zur Jahrtausendwende seinen Vater Hafiz nach drei Jahrzehnten im Amt ablöste. Während dieser kurzen Periode des „Damaszener Frühlings“ ab Juni 2000 gab es Reformvorhaben und Tendenzen einer politischen Öffnung, die sich jedoch nicht als beständig erwiesen.

Syrien nach dem Ersten Weltkrieg

Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges war Syrien Teil des Osmanischen Reichs. Nach dessen Zusammenbruch formten sich aus den Provinzen im gesamten Nahen Osten Kolonialstaaten. Von 1922 an stand Syrien unter französischer Mandatsherrschaft und erlangte schließlich 1946 die Unabhängigkeit. Insbesondere die ersten Jahre der Arabischen Republik Syrien waren geprägt von Umbrüchen, Machtwechseln und dem arabisch-israelischen Konflikt.

Im Geiste des Panarabismus schlossen sich Ägypten und Syrien 1956 zur Vereinigten Arabischen Republik zusammen. Bereits 1961 putschten syrische Offiziere wegen politischer Differenzen gegen diesen Zusammenschluss. Seit der Machtübernahme durch die Baath-Partei im Jahr 1963 gilt in Syrien der Ausnahmezustand. In den vergangenen Jahrzehnten wandelte sich das Land durch Agrarreformen, einen Ausbau des Bildungssektors, des Verwaltungs- und Sicherheitsapparats sowie nicht zuletzt durch die Kooption islamischer Einrichtungen zu einem stabilen und souveränen Staat.


Quellen

Auswärtiges Amt, Länderinformationen: Syrien, www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01-Nodes_Uebersichtsseiten/Syrien_node.html, letzter Zugriff: 27.11.2018.

Eijk, Esther van, Family law in Syria: a plurality of laws, norms, and legal practices. Diss., Leiden University Institute for Area Studies (LIAS), Faculty of Humanities, Leiden 2013.

Lange, Katharina, Syrien: Ein historischer Überblick, APuZ 8 (2013), http://www.bpb.de/apuz/155119/syrien-ein-historischer-ueberblick?p=all.

Pierret, Thomas, Religion and State in Syria – The Sunni ʿUlamāʾ from Coup to Revolution. Cambridge 2013.

The World Factbook, Syria, www.cia.gov/library/publications/resources/the-world-factbook/geos/sy.html, letzter Zugriff: 27.11.2018.

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