Dokumente zum Nachweis irakischer Familienbeziehungen
Unterschiedliche Formen von Dokumenten dienen als Nachweis von Eheschließungen im Irak. An dieser Stelle sind einige der von uns als authentisch bewerteten Dokumente abgebildet, übersetzt sowie kommentiert.
Im Irak ist die Mitwirkung des Staates bei der Eheschließung nicht erforderlich. Zwar müssen Eheschließungen laut Gesetz bei dem zuständigen Gericht registriert werden, in der Praxis gelten allerdings auch außergerichtlich geschlossene Ehen als wirksam (siehe dazu: Kommentar zum bundesstaatlichen Familienrecht: Die Ehe)
Um eine amtliche Bescheinigung über den Bestand einer Ehe zu erhalten, kann die Eheschließung zu unterschiedlichen Zeitpunkten angezeigt werden bzw. eine Klage auf Feststellung der Ehe erhoben werden.
Je nachdem, ob eine Eheabsicht dem Gericht vorab mitgeteilt wird oder eine außerhalb des Gerichts geschlossene Ehe im Nachhinein registriert wird oder eine Feststellungsklage über das Bestehen einer Ehe eingereicht wird, sind unterschiedliche Dokumente notwendig.
1. Anzeige der Eheabsicht vor Gericht
Die Ehegatten können ihre Eheabsicht vorab dem Gericht mitteilen. Nach der Eheschließung wird eine amtliche Eheschließungsurkunde ausgestellt und die Eheschließung wird registriert.
3. Nachträgliche gerichtliche Feststellung der Ehe
Da die Ehe auch außerhalb des Gerichts geschlossen werden kann, können die Ehegatten diese auch durch Erklärung bei Gericht nachträglich gerichtlich feststellen lassen oder eine Feststellungsklage über das Bestehen ihrer Ehe erheben.