Eherechtliche Bestimmungen im syrischen Personalstatutsgesetz v. 1953 (PSG)

Erstes Buch: Die Ehe

Art. 1: alle Fassungen


Art. 1 (ÄndG Nr. 4/2019 v. 7.2.2019)
Die Ehe (zawâj) ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau, durch den ihnen der Umgang miteinander erlaubt wird und der die Begründung des gemeinschaftlichen Lebens und die Zeugung von Nachkommen bezweckt.


Art. 1 (Gesetz Nr. 59 v. 17.9.1953)
Die Ehe (zawâj) ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau, durch den dem Mann den geschlechtlichen Umgang mit der Frau erlaubt wird und der die Begründung des gemeinschaftlichen Lebens und die Zeugung von Nachkommen bezweckt.

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