Das syrische Personalstatutsgesetz (PSG): Bestimmungen für Drusen, Christen und Juden

Schlussbestimmungen


Art. 308: alle Fassungen


Art. 308 (ÄndG Nr 76/2010 v 26.9.2010)
Auf die christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften finden ihre eigenen religiösen Bestimmungen über das Verlöbnis; die Ehevoraussetzungen; die Eheschließung; den Gehorsam der Ehefrau; den ehelichen Unterhalt; den Kindesunterhalt; die Nichtigkeit, Auflösung und Zerrüttung der Ehe; die Mitgift; die elterliche Sorge sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge Anwendung.


Art. 308 (Gesetz Nr. 59 v. 17.9.1953)
Auf die christliche und jüdische Religionsgemeinschaften finden ihre eigene religiösen Bestimmungen über das Verlöbnis; die Ehevoraussetzungen; die Eheschließung; den Gehorsam der Ehefrau; den ehelichen Unterhalt; den Kindesunterhalt; die Nichtigkeit, Auflösung und Zerrüttung der Ehe; die Mitgift sowie die elterliche Sorge.

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