5. Gerichtliche Feststellung über das Bestehen der Ehe

Können die Ehegatten die für die Bestätigung erforderlichen Unterlagen nicht vorweisen, ist einer der Ehepartner abwesend oder wurde die Bestätigung der Ehe abgelehnt, besteht die Möglichkeit, eine Feststellungsklage über das Bestehen der Ehe zu erheben. Zur Bestätigung der Ehe erlässt das Gericht ein Feststellungsurteil. Dieses kann gegenüber der Verwaltung oder in anderen Gerichtsprozessen als Beweis über das Vorliegen der Eheschließung genutzt werden.

Beispiel eines Feststellungsurteils über eine Ehe mit Auslandsbezug

 

Die Feststellungsklage über das Bestehen einer Ehe kann auch von nur einem Ehepartner eingereicht werden, zum Beispiel wenn der andere Ehepartner die Eheschließung bestreitet oder die Bestätigung ablehnt, wenn einer der Ehegatten nicht persönlich vor Gericht erscheinen kann oder bereits verstorben ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Kassationsgerichts trägt derjenige, der die Gültigkeit und den Vollzug der Ehe behauptet, die Beweislast. Der Zeugenbeweis ist zugelassen, was insbesondere bei Tod eines der Ehepartner wichtig ist. Im Gegensatz zu anderen Verfahren ist sogar der Beweis vom Hörensagen zulässig.

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