3. Amtliche Eheschließungsurkunde / Auszug aus dem Eheregister
Die amtliche Eheschließungsurkunde hat folgende Elemente zu enthalten:
(a) die vollständigen Namen und Adressen beider Parteien (in Übereinstimmung mit ihren Registrierungsdaten im Personenstandsregister)
(b) Datum und Ort der Eheschließung
(c) Name und Adresse der Zeugen und, falls einschlägig, der Stellvertreter
(d) den Betrag der sofort fälligen und der gestundeten Brautgabe sowie die Auskunft, ob der fällige Betrag bereits übergeben worden ist
(e) die Unterschriften des Ehepaares, des Ehevormunds, eventuell der Stellvertreter, der Zeugen, des Gerichtsassistenten und des Richters, der die Zustimmung zur Eheschließung gegeben hat
Die amtliche Eheschließungsurkunde wird auf einem amtlichen Vordruck erstellt, d.h. die Urkunden sind einheitlich.
Amtliche Eheschließungsurkunde (arab. sak zawâj)
Auszug aus dem Eheregister (arab. bayân zawâj)