Afghanische Gesetze zum Familienrecht

Die auf den folgenden Seiten veröffentlichten Übersetzungen afghanischer Gesetze decken wichtige Bereiche des Familienrechts ab: Was sind die wesentlichen Elemente und Voraussetzungen der Ehe? Welche Auswirkungen hat eine Geburt und inwiefern ist die Abstammung eines Kindes von Bedeutung? Wer ist für die Personen- und Vermögenssorge Minderjähriger zuständig?

Zu beachten ist, dass das Familien- und Erbrecht in Afghanistan im Gegensatz zur Mehrheit der islamischen Länder nicht interreligiös gespalten ist (siehe auch: Allgemeine Informationen).

Afghanen aller Religionszugehörigkeiten unterliegen grundsätzlich den im Folgenden auszugsweise übersetzten Bestimmungen des Zivilgesetzbuches v. 1977 (s.u.). Nur auf schiitische Muslime findet das schiitische Personalstatutsgesetz v. 2009 Anwendung (s.u.).


Gesetzesübersicht


(A) Zivilgesetzbuch v. 1977 (ZGB)

 

Band 1: Einleitender Abschnitt (Art. 1–483)

Kapitel 1: Anwendung des Gesetzes (Art. 1–35)

Teil 1: Gesetz und Recht (Art. 1–9) / hier nicht abgedruckt

  • Titel 1: Anwendungsbereich des Gesetzes (Art. 1–3)
  • Titel 2: Anwendung des Rechts/Ausübung des Gesetzes (Art. 4–9)

Teil 2: Zeitlicher Anwendungsbereich des Gesetzes (Art. 10–15) / hier nicht abgedruckt

Teil 3: Örtlicher Anwendungsbereich des Gesetzes (Art. 16–35) (Bestimmungen zum IPR)

Kapitel 2: Personen (Art. 36–471)

Teil 1: Natürliche Personen (Art. 36–336)


(B) Schiitisches Personalstatutsgesetz v. 2009 (afgh.-schiit. PSG)


Abschnitt 1: Rechtsfähigkeit und Personenrecht (Art. 1–66)

  • Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–2) / hier nicht abgedruckt
  • Kapitel 2: Rechtsfähigkeit (Art. 3–7) / hier nicht abgedruckt
  • Kapitel 3: Verschollene (Art. 8–24) / hier nicht abgedruckt
  • Kapitel 4: Geschäftsunfähigkeit (Art. 25–40) / hier nicht abgedruckt
  • Kapitel 5: Vermögenssorge (Art. 41–66) / z.T. hier abgedruckt


Abschnitt 2: Die Familie (Art. 67–180)

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